Fremdentscheidung

Fremdentscheidung
Entscheidung mit im Vergleich zur  Selbstentscheidung geringem Entscheidungsspielraum für das entscheidende Individuum, da Entscheidungsaufgabe und zugehörige Ausführungsaufgabe aufgrund fremder  Entscheidungsprämissen personell getrennt sind. Eine Person oder Gruppe kann Macht in Bezug auf die Entscheidungsprämissen ausüben.
- Ausprägungen: (1) Bei dezentraler Führungsorganisation gilt die  Entscheidungsdezentralisation.
- (2) Bei zentraler Führungsorganisation werden mit den Aufgaben nur die Weisungsrechte an die nachgeordneten Stellen übertragen, während die Entscheidungsrechte der zentralen Führungsspitze vorbehalten bleiben und somit die nachgeordneten Stellen F. treffen ( Entscheidungszentralisation).
- Vgl. auch  Zentralisation,  Dezentralisation,  Delegation.

Lexikon der Economics. 2013.

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