- Fremdentscheidung
- ⇡ Entscheidung mit im Vergleich zur ⇡ Selbstentscheidung geringem Entscheidungsspielraum für das entscheidende Individuum, da Entscheidungsaufgabe und zugehörige Ausführungsaufgabe aufgrund fremder ⇡ Entscheidungsprämissen personell getrennt sind. Eine Person oder Gruppe kann Macht in Bezug auf die Entscheidungsprämissen ausüben.- Ausprägungen: (1) Bei dezentraler Führungsorganisation gilt die ⇡ Entscheidungsdezentralisation.- (2) Bei zentraler Führungsorganisation werden mit den Aufgaben nur die Weisungsrechte an die nachgeordneten Stellen übertragen, während die Entscheidungsrechte der zentralen Führungsspitze vorbehalten bleiben und somit die nachgeordneten Stellen F. treffen (⇡ Entscheidungszentralisation).- Vgl. auch ⇡ Zentralisation, ⇡ Dezentralisation, ⇡ Delegation.
Lexikon der Economics. 2013.